Digitale Dividende II

Das Land Niedersachsen hat den Breitbandausbau mit hohen Übertragungsraten aus dem Sondervermögen zweckgebundene Einnahmen - Digitale Dividende II und aus dem Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2023 gefördert.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der Digitalen Dividende II trat am 23.03.2016 in Kraft.
Mit Erlass vom 12.06.2019 wurde sie geändert.

Hier finden Sie den Erlass und den Richtlinientext.