Zu allen Fragen rund um das Thema "Freifunk" kontaktieren Sie uns bitte über die Zentrale:
Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen
Sachsenring 11
27711 Osterholz-ScharmbeckTel.: 04795 957 1150
E-mail: info@bznb.de
Aktuelles
Bürgernetze müssen warten
Die Bundesregierung will frei zugänglichem Internet die Gemeinnützigkeit zuerkennen. Doch der Gesetzentwurf für Freifunk lässt noch auf sich warten.
Bundesregierung will Freifunk-Initiativen stärken
Laut Heise.de plant die Bundesregierung, dass Freifunk-Initiativen künftig als gemeinnützig anerkannt werden können.
Die Bundesregierung will Freifunk-Initiativen stärken. Konkret sollen sogenannte Freifunker, die freie offene WLAN-Netze ehrenamtlich errichten und unterhalten, als gemeinnützig anerkannt werden. Sie sollen damit steuerlich begünstigt werden. Das geht aus einer Vorlage für die Kabinettssitzung am Mittwoch hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag.
Förderung der Planungskosten für die Errichtung und den Betrieb eines öffentlichen WLAN-Netzes
Die niedersächsischen Städte und Gemeinden können Beratungsförderung für die Errichtung und den Betrieb eines öffentlichen WLAN-Netzes beantragen. Die maximale Fördersumme pro Stadt oder Gemeinde beträgt 1.500 Euro (Fördersatz 50%). Für einen Antrag können sich die Gemeinden und Städte an das NETZ-Zentrum wenden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Infoblatt.
Antragsstellung Freifunkrouter
Die Freifunkförderung Niedersachsen schreitet voran. Geräte die in Abstimmung mit den Freifunkvereinen zentral über den Projektträger das NETZ - Zentrum für innovative Technologie Osterholz GmbH (NETZ-Zentrum) beschafft wurden, können nun beantragt werden. Antragsberechtigt sind niedersächsische Freifunkinitiativen. Falls Sie keiner Initiative angehören und dennoch Freifunk in Ihre Gemeinde bringen möchten, empfehlen wir, den Kontakt zu einer regional tätigen Freifunkinitiative zu suchen, um eine Initiative zu gründen oder zu erweitern.
In dieser Förderperiode können folgende Gerätetypen beantragt werden, die den Freifunkinitiativen kostenlos überlassen werden, die Anzahl der verfügbaren Geräte steht hinter der Typenbezeichnung:
Gerätetyp | Anzahl |
---|---|
TP-Link TL-WR1043ND V3.0 | 34 |
TP-Link CPE210 | 80 |
TP-Link CPE510 | 56 |
TP-Link EAP220 | 13 |
Ubiquiti pbe-5ac-500 (Überl. nur in Paaren) | 6 x2 |
Ubiquiti Unifi AC-Mesh ( Überl.nur in 5er Packs) | 32 x5 |
Ubiquiti UniFi AP-AC Pro (Überl. nur in 5er Packs) | 9 x5 |
Ubiquiti Edge-Router ER-X (indoor offloader) | 70 |
Ubiquiti PowerBeam PBE-5AC-ISO-Gen2 (Über. nur in Paaren) | 27 x2 |
TP Link Archer C7 V4 (indoor dual) | 280 |
AVM Fritzbox 4040 (indoor dual) | 260 |
Zur Beantragung bitten wir darum einen Scan des ausgefüllten, dieses Formulars unterschrieben und inklusive der geforderten Anlagen bis zum 30.11.2018 an das NETZ-Zentrum, unter folgender E-Mail Adresse, zu schicken:
Anträge die nach dem 30.11.2018 eingehen können nicht berücksichtigt werden.
Nach Auswertung der Anträge werden die Geräte an die Antragssteller ausgegeben. Für die zentrale Ausgabe der Geräte im NETZ-Zentrum wird ein Termin bekannt gegeben. Bitte holen Sie die Geräte möglichst an diesem Datum im NETZ-Zentrum ab.